Nachstehend haben Sie die Möglichkeit, den aktuellen "Gesamtarbeitsvertrag Autogewerbe Ostschweiz" herunterzuladen. Die vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO erlassene Allgemeinverbindlichkeit (AVE) ist per 30.6.2011 ausgelaufen.

GAV_AGVS_Ostschweiz

Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Vertrag (gültig bis 31.12.2011) finden Sie unter

GAV_Änderungen

 

Lohnanpassungen 2012

  1. Infolge Inkrafttretens des neuen GAV per 1. Januar 2012 fasst die PBK den Beschluss, keine generellen Lohnerhöhungen vorzunehmen.
  2. Wo immer möglich angebracht, empfiehlt die Paritätische Berufskommission eine leistungsorientierte, individuelle Erhöhung des Lohnes.
  3. Entlassungen sind wenn immer möglich zu vermeiden.

 

Die Mindestlöhne ab 2012 finden Sie unter

GAV Anhang 5

Kontakt

AGVS-Sektion SG, AI/AR, FL
Sekretariat AGVS
Oberer Graben 12
CH-9001 St. Gallen
Tel. +41(0)71 228 10 40
Fax +41 (0)71 228 10 41
jp.gabathulergsgv.ch

 


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