10.02.2009

Am ersten Garagisten-Stamm 2009 des AGVS St.Gallen-Appenzell-Fürstentum Liechtenstein wurde die sogenannte Offroader-Initiative behandelt. Max Nötzli, Präsident auto-schweiz, Bern, brachte die unsinnige Initiative den interessierten Garagisten näher. Unten finden Sie seine zusammengefassten Ausführungen.

Die Offroader-Initiative, ein Auslaufmodell

Obwohl der Bundesrat in einem Vorentscheid Nein sagt zur Offroader-Initiative, warnt auto-schweiz, die Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure, eindringlich davor, sie zu unterschätzen - Max Nötzli

Die „Initiative für menschenfreundlichere Fahrzeuge“ (so der offizielle Titel), im Volksmund als „Stopp-Offroader-Initiative“ bekannt, wurde im Herbst  2008 eingereicht. Nach der Beglaubigung der Unterschriften und der formellen Gültigkeitserklärung wurde sie auf den für alle Volksinitiativen vorgesehenen Weg durch verschiedene Instanzen geschickt.

Das erste Signal aus Bundesbern kam am 19. Dezember: In einem Communiqué des eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) steht zu lesen, dass sich der Bundesrat im Sinne eines Vorentscheids „für die Ablehnung der Initiative ausgesprochen“ hat. Als Grund für die Ablehnung werden die „überwiegenden Nachteile“ genannt sowie „die Tatsache, dass die meisten Ziele der Initiative bezüglich Verkehrssicherheit und Schadstoffemissionen auch ohne das Begehren erreichbar sind.“ Insbesondere hält der Bundesrat fest, dass die Verbesserung von Schadstoffemissionen und Sicherheit in keinem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand steht.

Die Tatsache, dass dieses UVEK-Papier von den meisten Medien, namentlich vom Schweizer Fernsehen, glattweg ignoriert wurde, lässt erahnen, dass die Initianten um den Grünen Bastien Girod nach wie vor auf mediale Sympathie (oder zumindest einseitige Berichterstattung) zählen dürfen. Für die Gegner der Initiative, zu denen natürlich auch die Importeurenvereinigung auto-schweiz zählt, ist allein schon das ein hinreichender Grund dafür, die Hände nicht in den Schoss zu legen und auch weiterhin gegen die völlig überrissene Initiative anzukämpfen.

Was will die Offroader-Initiative eigentlich?

Konkret gefordert wird ein maximaler Ausstoss von 250 g CO2 und 2,5 mg Russpartikel pro Kilometer; ausserdem dürfen Personenwagen leer nicht über 2,2 Tonnen wiegen und müssten über einen Schutz für andere Verkehrsteilnehmende verfügen. Neue Personenwagen, welche diese Forderungen nicht erfüllen, dürften nicht mehr zugelassen werden; bereits im Verkehr stehende Fahrzeuge dürften zwar weiterhin verkehren, allerdings, sofern sie auch nur in einem Punkt dem Anforderungskatalog nicht entsprechen, nur noch mit maximal 100 km/h.

Eine erste Konsultation der auf der Fahrzeugliste des Bundesamtes für Energie (BFE) aufgeführten Personenwagen zeigt, dass von den total 4841 Modellen im Falle einer Annahme der Initiative ungefähr 650 nicht mehr importiert werden dürften. Pikant: Zwei Drittel dieser 650 Modelle fallen gar nicht unter die Rubrik SUV/Geländewagen, wie das der publikumswirksame Titel „Offroader-Initiative“ glauben machen will, sondern es sind Limousinen, Kombis, Familienvans und Sportwagen. Und was viele nicht wissen: Ausser den grossvolumigen SUVs müssten nicht nur einzelne Modellreihen aus dem Angebot gestrichen werden, sondern sogar ganze Marken würden verschwinden: Ferrari, Lamborghini, Maserati, Bentley, Rolls-Royce, Aston Martin. Bei Herstellern wie etwa Porsche oder Jaguar käme es beinahe zu einem Kahlschlag.

Glücklicherweise hat sich der Bundesrat vor seinem Entscheid sachkundig gemacht. So hält er fest, dass die Anliegen der Initianten durch die in der Schweiz geltenden und international abgestimmten Grenzwerte und Normen weitgehend erreicht werden, um so mehr, als diese laufend verschärft würden. In der Tat ist die Initiative ein Auslaufmodell: In der EU wurden soeben extrem scharfe CO2-Richtwerte verabschiedet, welche auch für die Schweiz die Richtschnur werden dürften; ein helvetischer Alleingang wäre schon deshalb völlig deplatziert. Gleiches gilt für die Verbesserungen bezüglich Fussgängerschutz. Im UVEK-Papier wird zudem zu Recht moniert, dass „ein grosser Teil der bereits zugelassenen Personenwagen auf Schweizer Autobahnen nur noch höchstens Tempo 100 fahren dürfte“.

auto-schweiz stört sich darüberhinaus an der rückwirkenden Gültigkeit der Initiative, welche klar gegen Treu und Glauben verstösst. In Abklärung befindet sich zurzeit auch die Frage, ob die Offroader-Initiative nicht gegen internationale Verträge (WTO) verstösst.

Sofern die Initiative nicht zurückgezogen wird, dürfte sie voraussichtlich in zwei, eventuell auch erst in drei Jahren zur Abstimmung kommen; für die Erarbeitung der Ausführungsgesetze ist im Initiativtext eine Übergangszeit von zwei Jahren vorgesehen.