Gesamtarbeitsvertrag GAV

Nachstehend haben Sie die Möglichkeit, den aktuellen "Gesamtarbeitsvertrag Autogewerbe Ostschweiz" herunterzuladen:

GAV_AGVS_Ostschweiz

Dieser GAV trat am 1. Juni 2022 in Kraft und ersetzt den GAV vom 1. Januar 2012. Ab 1. Oktober 2022 ist der GAV allgemeinverbindlich. Hier gelangen Sie zur Übersicht über die wichtigsten Änderungen:

Übersicht Änderungen


Allgemeinverbindlichkeitserklärung
Bundesbeschluss über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Autogewerbe Ostschweiz der Kantone St.Gallen, beider Appenzell und Thurgau:

Download AVE Ostschweiz


Lohnanpassungen 2024
Die Vertragspartner der PBK Autogewerbe Ostschweiz sind im gegenseitigen Einverständnis zu folgendem Entschluss gekommen:

Zusatzvereinbarungen Löhne 2024

Die Mindestlöhne finden Sie unter:

GAV Anhang 3


Vollzugskostenbeitrag
Gemäss Art. 37 des GAV haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Vollzugskostenbeitrag von je 15 Franken pro Monat und für Lernende je 1 Franken pro Monat zu bezahlen (die Erhebung eines Beitrages ist gesetzlich vorgeschrieben). Für Verbandsmitglieder des AGVS-Sektion St.Gallen, Appenzell und Fürstentum Liechtenstein ist der Vollzugskostenbeitrag im Mitgliederbeitrag enthalten. Die Beiträge der Arbeitnehmer müssen, unabhängig von einer AGVS-Mitgliedschaft des Arbeitgebers, dem Lohn in Abzug gebracht und an die Paritätische Kommission überwiesen werden. Die Arbeitnehmenden haben das Recht, mit einer Bestätigung des Arbeitgebers den Vollzugskostenbeitrag von ihrer Arbeitnehmerorganisation wieder zurückzuverlangen, sofern sie dort Mitglied sind.

Eine kurze Zusammenfassung der Deklaration und des Geltungsbereichs finden Sie hier:

Übersicht Deklaration und Geltungsbereich


Weitere Auskünfte und Informationen finden Sie unter:

https://www.pbk-autogewerbe.ch/

Paritätische Berufskommission (PBK) Autogewerbe
Lämmlisbrunnenstrasse 41
Postfach 647
9004 St.Gallen
+41 71 446 98 41
info@pkgewerbe.ch