Garagen in der Pflicht

Mängel bei Preisangaben können teuer werden

Dieses Jahr kontrollieren SECO und Kantone schweizweit die Preisbekanntgabe bei Garagenbetrieben. Für AGVS-Mitglieder besonders relevant sind korrekte Angaben bei Dienstleistungen, Fahrzeugangeboten und Werbung.
Publiziert: 24. Mai 2026

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AGVS-Newsdesk


										Mängel bei Preisangaben können teuer werden
Preisangaben und Energieetiketten: Wer die Vorschriften missachtet, riskiert hohe Bussen. Foto: AGVS-Medien

2026 führen das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und die kantonalen Vollzugsbehörden schweizweit Kontrollen zur Preisbekanntgabe bei Garagen durch. Geprüft wird, ob Preise für Dienstleistungen und Angebote gemäss Preisbekanntgabeverordnung (PBV) korrekt, gut sichtbar und vollständig angeschrieben sind. Ziel der kantonsübergreifenden Kontrollkampagnen ist die Sensibilisierung der Anbieter, damit der Preisbekanntgabe als Instrument des lauteren Wettbewerbs und des Konsumentenschutzes die nötige Beachtung geschenkt wird.

Für Garagen bedeutet dies insbesondere, dass Preise für Dienstleistungen wie Service- und Wartungsarbeiten, Reifen- und Radwechsel oder Reinigungen für Kundinnen und Kunden gut sichtbar und ohne Nachfrage zugänglich sein müssen. Bloss mündliche Auskünfte genügen nicht. Auch bei Fahrzeugangeboten und Werbung gelten klare Vorgaben: Angegeben werden muss jeweils der tatsächlich zu bezahlende Preis inklusive MWST und obligatorischer Zuschläge. Zudem gelten Vorschriften zur Energieetikette bei Neuwagen und zur Reifenetikette.

Verstösse gegen die PBV können mit Bussen bis zu 20’000 Franken geahndet werden, solche im Bereich der Energieetikette sogar mit bis zu 100’000 Franken.

Der AGVS empfiehlt seinen Mitgliedern, Preisangaben im Betrieb sowie in Werbung und Online-Auftritten frühzeitig zu überprüfen.


PBV-Broschüre Motorfahrzeuge