Kältemittel
Vor mehr als 25 Jahren wurde die Fachbewilligung Kältemittel ins Leben gerufen. Seither gilt:
«Wer beim Herstellen, Installieren, Warten oder Entsorgen von Geräten oder Anlagen, die der Kühlung, Klimatisierung oder Wärmegewinnung dienen, beruflich oder gewerblich mit Kältemitteln nach Art. 7 Abs. 1 lit. b ChemRRV umgeht, benötigt eine Fachbewilligung.»
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