Links zum administrativen- und organisatorischen Ablauf
Obwohl die Formulare elektronisch ausgefüllt werden können, sind die handschriftlichen Unterschriften der Fachpersonen und der Gesuchsteller zwingend.
Jeder berechtigte Fachbetrieb kann die Behebung der Mängel, die während einer amtlichen Fahrzeugprüfung festgestellt wurden, bestätigen, sofern diese in der eigenen Werkstatt repariert wurden. Diese Bestätigung hat die Wirkung einer amtlichen Nachkontrolle. Das Reparaturbestätigungs-Verfahren ist den Mitgliedern der AGVS Sektion St.Gallen, Appenzell und Fürstentum Liechtenstein vorbehalten.
Jeder berechtigte Fachbetrieb kann die Behebung der Mängel, die während einer amtlichen Fahrzeugprüfung festgestellt wurden, bestätigen. Dies gilt auch für Reperaturen, die durch Dritte ausgeführt wurden. Diese Bestätigung hat die Wirkung einer amtlichen Nachkontrolle. Das Nachkontroll-Verfahren steht auch Nichtmitgliedern der AGVS Sektion St.Gallen, Appenzell und Fürstentum Liechtenstein offen, sofern sie alle Kriterien zur Teilnahme erfüllen.
Teilnahmeformular für Nachkontrollen 2025
Betriebliches Anforderungsprofil leichte Fahrzeuge (Anhang 1) 2025
Betriebliches Anforderungsprofil schwere Fahrzeuge (Anhang 2) 2025