Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV)

Ab 1. Januar 2019 haben die Strassenverkehrsämter der Kantone St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden vereinbart, gegenseitig die Berechtigung zur Ausübung des Reparaturbestätigungsverfahrens (RBV) und des Nachkontroll-Verfahrens (NK) zu anerkennen.
 
Somit sind autorisierte Garagenbetriebe des Kantons St.Gallen berechtigt, die Behebung von durch das StVA Appenzell Ausserrhoden festgestellten Mängeln zu bestätigen. Umgekehrt zählt dies ebenfalls für berechtigte Garagen des Kantons Appenzell Ausserrhoden im Kanton St.Gallen.
 

Berechtigte Betriebe für RBV und NK

Liste der berechtigten Betriebe Kanton St.Gallen
Liste der berechtigten Betriebe Kanton Appenzell Ausserrhoden


 

>> zu den Teilnahmeformularen für Garagisten