Nachstehend haben Sie die Möglichkeit, den aktuellen "Gesamtarbeitsvertrag Autogewerbe Ostschweiz" herunterzuladen.
GAV_AGVS_Ostschweiz
Mit dem Bundesratsbeschluss vom 28. März 2017 ist die Allgemeinverbindlichkeit des Gesamtarbeitsvertrages für das Autogewerbe Ostschweiz bis 31. Dezember 2021 verlängert worden. Der GAV gilt für die Kantone St.Gallen, beider Appenzell und Thurgau.
Mitteilung SECO
Allgemeinverbindlichkeitserklärung
Bundesbeschluss über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Autogewerbe «Ostschweiz» der Kantone St.Gallen, beider Appenzell und Thurgau
Download AVE Ostschweiz
Lohnanpassungen 2020
Die Vertragspartner der PBK Autogewerbe Ostschweiz sind im gegenseitigen Einverständnis zu folgendem Entschluss gekommen:
Zusatzverbeinbarung Löhne 2020
Medienmitteilung: Generelle Lohnerhöhung Autogewerbe Ostschweiz
Die aktuellen Mindestlöhne finden Sie unter
GAV Anhang 5
Vollzugskostenbeitrag
Gemäss Art. 11 des GAV haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Vollzugskostenbeitrag von je 15 Franken pro Monat zu bezahlen (die Erhebung eines Beitrages ist gesetzlich vorgeschrieben). Für Verbandsmitglieder des AGVS-Sektion St.Gallen, Appenzell und Fürstentum Liechtenstein ist der Vollzugskostenbeitrag im Mitgliederbeitrag enthalten. Die Beiträge der Arbeitnehmer müssen, unabhängig von einer AGVS-Mitgliedschaft des Arbeitgebers, dem Lohn in Abzug gebracht und an die Paritätische Kommission überwiesen werden. Die Arbeitnehmenden haben das Recht, mit einer Bestätigung des Arbeitgebers den Vollzugskostenbeitrag von ihrer Arbeitnehmerorganisation wieder zurückzuverlangen, sofern sie dort Mitglied sind.
Weitere Auskünfte erteilt:
Paritätische Berufskommission (PBK)
des Autogewerbe Ostschweiz
Lämmlisbrunnenstrasse 41
Postfach 647
9004 St. Gallen
Tel. +41 71 446 98 41
Fax +41 71 446 98 44
Übersicht Deklaration